Alle Fahrzeuge, die als Einzelfahrzeug länger als 12,00m, als Sattelzug länger als 16,50 m und als LKW-Zug länger als 18,00m, breiter als 2,55m und höher als 4,00m sind, müssen eine Ausnahmegenehmigung der Bezirksregierung und eine Erlaubnis des Fachbereichs Verkehr haben. » mehr |
Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Fahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben. » mehr |
Jeder, der Personen mit Kraftdroschken und Mietwagen (Pkw) geschäftsmäßig oder entgeltlich befördern will, benötigt eine Genehmigung/Konzession der Kreisverwaltungsbehörde (Fachbereich Verkehr). » mehr |
Unter dem Schleppen von Fahrzeugen versteht man das Mitführen eines nicht fahrtüchtigen Fahrzeugs. Das ist genehmigungspflichtig. Dies gilt nicht, wenn es sich um einen Notbehelf handelt. » mehr |
Vor dem Beginn von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, müssen die Unternehmer (- die Bauunternehmer unter Vorlage eines Verkehrszeichenplanes -) Anordnungen darüber einholen, wie ihre Arbeitsstellen abzusperren und zu kennzeichnen sind. » mehr |
Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t und Anhänger hinter Lkw (unabhängig vom Gewicht) dürfen an Sonn- und Feiertagen zwischen 00.00 Uhr und
22.00 Uhr nicht fahren. » mehr |
Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) » mehr |