JUGENDSPORTFÖRDERUNG / SPORTSTÄTTENBAU
Der Landkreis Roth gewährt den Sportvereinen Zuschüsse für den Neubau bzw. die Generalinstandsetzung von Sport- und Übungsstätten. Förderhöhe und die allgemeinen Fördervoraussetzungen sind der Richtlinie zur Jugendsportförderung zu entnehmen. Der Zuschuss ist mittels Formblatt "Zuwendung Sportstättenbau" bei der Kreisfinanzverwaltung, Frau Glas (Tel. 09171 81-1352), anzufordern. » mehr |
INFORMATIONEN ZUR VEREINSPAUSCHALE
Der Landkreis Roth sowie das Bayerische Staatministerium des Innern, für Sport und Integration gewähren Zuwendungen zur Förderung des außerschulischen Sports an Sportvereine. Grundlage der Förderung sind die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports (Sportförderrichtlinien). Informationen zur Vereinspauschale erteilt Frau Glas unter Telefon: 09171 81-1352. |
ANTRAGSUNTERLAGEN ZUR VEREINSPAUSCHALE
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Die Erläuterung gibt ergänzende Informationen zur Beantragung der Vereinspauschale.
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