
44. BImSchV - Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen
Das Landratsamt als untere Immissionsschutzbehörde hat verschiedene gesetzlich vorgeschriebene Veröffentlichungs- und Bekanntgabepflichten. Die Veröffentlichungen erfolgen zeitweise und/oder werden regelmäßig aktualisiert.
44. BImSchV - Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen
Am 20.06.2019 ist die Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen (44. BImSchV) in Kraft getreten. Mit der neuen Verordnung wird die EU-Richtlinie 2015/2193 (MCP-Richtlinie) in nationales Recht umgesetzt.
Sie gilt für mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotorenanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 1 bis 50 MW, die bislang in der TA Luft und in der 1. BImSchV geregelt waren. Den genauen Anwendungsbereich regelt § 1 der 44. BImSchV .
Die Verordnung sieht Emissionsgrenzwerte für die Luftschadstoffe Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffoxide (NOx) und Gesamtstaub vor, die direkt bzw. ab dem Jahr 2025 bzw. 2030 gelten. Zusätzlich werden Anforderungen an die Registrierung von nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen gestellt und die Überwachung der Emissionen aus den Anlagen sowie die Berichterstattung für die Jahre 2021, 2026 und 2031 an die Europäische Kommission zur Emissionsentwicklung in den geregelten Anlagen vorgeschrieben.
Anzeigepflicht
Gem. § 6 Abs. 1 der 44. BImSchV sind neue Feuerungsanlagen vor Inbetriebnahme dem Landratsamt Roth anzuzeigen. Bestehende Anlagen müssen bis 01.12.2023 angezeigt werden. Die Anzeige muss die in Anlage 1 zu § 6 der 44. BImSchV genannten Informationen enthalten und kann entweder per Mail oder schriftlich an das Landratsamt Roth, Natur- und Immissionsschutz, Weinbergweg 1, 91154 Roth eingereicht werden.
Register
Das Landratsamt Roth hat als zuständige Behörde gem. § 36 der 44. BImSchV ein Anlagenregister mit Informationen über jede nach § 6 der 44. BImSchV zu registrierende Feuerungsanlage zu führen und zu veröffentlichen.
Hier finden Sie das Anlagenregister des Landratsamtes Roth.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Bezirksschornsteinfeger und beim Landratsamt Roth.