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4 WICHTIGES ZUM FERIENPASS
Der Ferienpass ist gültig vom 27.05. – 11.09.2023 –Abweichungen sind bei der jeweiligen Einrichtung/Veranstaltung eingetragen –
Bitte sorgfältig durchlesen!
Veranstaltungsorte bzw. Einrichtungen sind je nach Entfernung zum Landkreis Roth seitlich farbig markiert:
Veranstaltung/Einrichtung im Landkreis Roth
Veranstaltung/Einrichtung in einem/-r angrenzenden Landkreis/kreisfreien Stadt
Veranstaltung/Einrichtung weiter weg
Bitte den Ferienpass immer entwerten lassen und die Gutscheine, falls nötig, nicht vergessen.
Die Gutscheine befinden sich im Pass.
Der Ferienpass ist gültig für Kinder ab 4 Jahren.
Jugendliche ab 12 Jahre erhalten zusätzlich den Jugendpass.
Bei manchen Veranstaltungen und Einrichtungen ist eine Anmeldung, evtl. auch ein Teilnahmebeitrag, nötig.
Im Veranstaltungskalender sind alle Veranstaltungen chronologisch aufgeführt.
Bei Verlust können wir keinen kostenlosen Ersatz leisten.
Hinweis zum Datenschutz:
Sollten bei Veranstaltungen der Aktion Ferienpass Bild- oder Tonaufnahmen gemacht werden, muss diesen gesondert und für jede Veranstaltung einzeln zugestimmt
werden. Persönliche Daten, die bei der Anmeldung erfasst werden, geben wir in Einzelfällen an Kooperationspartner*innen weiter. Nach der Veranstaltung werden die
Daten ausnahmslos vernichtet.