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Koordinatorin Seniorenarbeit
2.1
8 Bei allen Fragen rund um das Thema Senioren im Land-
kreis Roth können Sie sich an die Koordinatorin Senioren-
arbeit wenden. Sie ist im Seniorenamt für folgende Aufga-
benschwerpunkte zuständig:
Beratung von Senioren
Fortschreibung und Umsetzung des Seniorenpolitischen
Gesamtkonzeptes
Vernetzung, Begleitung und Beratung der Senioren-
beiräte und -beauftragten der einzelnen Kommunen
des Landkreises
Führungen und Wohnraumberatung in der barriere-
freien Musterwohnung TABEA (siehe Kapitel 4.2)
(Ort) , den
(Datum)
Landratsamt Roth
-Seniorenamt und Soziales-
Weinbergweg 1
91154 Roth
Antrag auf Gewährung des Landkreiszuschusses
für eine im Kalenderjahr ( )
durchgeführte öffentliche Veranstaltung im Rahmen der Altenhilfe
Für Personen ab 60 Jahre
Maßnahmenträger mit Anschrift
(Verein, Institution, usw.)
Art der Veranstaltung
Wann und wo
Anzahl der Teilnehmerinnen
und Teilnehmer über 60 Jahre
Ansprechpartner mit Anschrift
und Telefonnummer für etwaige
Rückfragen
(an diese Adresse wird das
Rückschreiben gesendet)
Wir bitten, den Zuschuss auf folgendes Konto zu überweisen:
Kontoinhaber:
Bank:
IBAN:
BIC:
a
(Unterschrift d. Beauftragten und ggf. Stempel)
- Beleg über Öffentlichkeit (z.B. Flyer, Plakat, Ausschnitt der Tageszeitung / des Gemeindeblattes, etc.)
Anlage: - Teilnehmerliste (bitte die Vorlage des Landratsamtes nutzen)
Bei Fragen können Sie sich gerne an
Bitte reichen Sie den Antrag bis zum 31. Januar des Folgejahres ein.
Frau Fuhrmann (Tel: 09171 / 81 1368; E-Mail: carmen.fuhrmann@landratsamt-roth.de) wenden.
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