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Koordinatorin Seniorenarbeit





    2.1










     8             Bei allen Fragen rund um das Thema Senioren im Land-
                   kreis Roth können Sie sich an die Koordinatorin Senioren-
                   arbeit wenden. Sie ist im Seniorenamt für folgende Aufga-
                   benschwerpunkte zuständig:

                    Beratung von Senioren
                    Fortschreibung und Umsetzung des Seniorenpolitischen
                      Gesamtkonzeptes

                    Vernetzung, Begleitung und Beratung der Senioren-
                      beiräte und -beauftragten der einzelnen Kommunen
                      des Landkreises

                    Führungen und Wohnraumberatung in der barriere-
                      freien Musterwohnung TABEA (siehe Kapitel 4.2)







                                                                              (Ort)   , den

                                                                                   (Datum)
                                                            Landratsamt Roth
                                                            -Seniorenamt und Soziales-
                                                            Weinbergweg 1
                                                            91154 Roth
                                                                 Antrag auf Gewährung des Landkreiszuschusses

                                                                  für eine im Kalenderjahr (                      )
                                                              durchgeführte öffentliche Veranstaltung im Rahmen der Altenhilfe
                                                                    Für Personen ab 60 Jahre
                                                           Maßnahmenträger mit Anschrift
                                                           (Verein, Institution, usw.)
                                                           Art der Veranstaltung
                                                          Wann und wo
                                                          Anzahl der Teilnehmerinnen
                                                          und Teilnehmer über 60 Jahre
                                                          Ansprechpartner mit Anschrift
                                                          und Telefonnummer für etwaige
                                                          Rückfragen
                                                          (an diese Adresse wird das
                                                          Rückschreiben gesendet)

                                                          Wir bitten, den Zuschuss auf folgendes Konto zu überweisen:
                                                          Kontoinhaber:

                                                          Bank:
                                                         IBAN:
                                                                          BIC:
                                                                                    a

                                                                     (Unterschrift d. Beauftragten und ggf. Stempel)
                                                                          - Beleg über Öffentlichkeit (z.B. Flyer, Plakat, Ausschnitt der Tageszeitung / des Gemeindeblattes, etc.)
                                                         Anlage: - Teilnehmerliste (bitte die Vorlage des Landratsamtes nutzen)
                                                           Bei Fragen können Sie sich gerne an
                                                         Bitte reichen Sie den Antrag bis zum 31. Januar des Folgejahres ein.
                                                         Frau Fuhrmann (Tel: 09171 / 81 1368; E-Mail: carmen.fuhrmann@landratsamt-roth.de) wenden.
       ZUM INHALTSVERZEICHNIS
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