Page 123 - Seniorenratgeber23_WEB
P. 123
Hilfe zur Weiterführung
des Haushalts
8.6
Oft sind es die kleinen Dinge des Alltags, die dazu füh- 121
ren, dass Menschen sich nicht mehr zutrauen, in den
eigenen vier Wänden zu bleiben. Putzen, einkaufen, die
Hausordnung erledigen, Schnee räumen, kochen…
Für diese Arbeiten gibt es Unterstützung.
Unterstützung durch die Pflegekasse
Liegt ein Pflegegrad vor, kann der Entlastungsbetrag von
125 Euro pro Monat für eine zertifizierte Haushaltshilfe
hergenommen werden.
Alle Informationen darüber und Kontaktdaten erhalten
Sie im Pflegestützpunkt. Bitte beachten Sie hier Kapitel 4.1
Unterstützung durch das Amt für Soziales
Die Kosten für alle erforderlichen Hilfen im Haushalt
können im Einzelfall auch ohne einen Pflegegrad über-
nommen werden.
Voraussetzung ist, dass das eigene Einkommen und Ver-
mögen so gering ist, dass eine Hilfe aus eigenen Mitteln
nicht finanziert werden kann.
Landratsamt Roth – Soziales und Asyl
Internet: www.landratsamt-roth.de
E-Mail: sozialamt@landratsamt-roth.de KONTAKT
Telefon: 09171 81 12 70
Adresse: Weinbergweg 1
91154 Roth