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Hilfe zur Weiterführung


                                                  des Haushalts

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          Oft sind es die kleinen Dinge des Alltags, die dazu füh-                          121
          ren, dass Menschen sich nicht mehr zutrauen, in den
          eigenen vier Wänden zu bleiben. Putzen, einkaufen, die
          Hausordnung erledigen, Schnee räumen, kochen…
          Für diese Arbeiten gibt es Unterstützung.


          Unterstützung durch die Pflegekasse
          Liegt ein Pflegegrad vor, kann der Entlastungsbetrag von

          125 Euro pro Monat für eine zertifizierte Haushaltshilfe
          hergenommen werden.
          Alle Informationen darüber und Kontaktdaten erhalten
          Sie im Pflegestützpunkt. Bitte beachten Sie hier Kapitel 4.1


          Unterstützung durch das Amt für Soziales
          Die Kosten für alle erforderlichen Hilfen im Haushalt

          können im Einzelfall auch ohne einen Pflegegrad über-
          nommen werden.
          Voraussetzung ist, dass das eigene Einkommen und Ver-
          mögen so gering ist, dass eine Hilfe aus eigenen Mitteln
          nicht finanziert werden kann.


           Landratsamt Roth – Soziales und Asyl
           Internet: www.landratsamt-roth.de
           E-Mail: sozialamt@landratsamt-roth.de                                   KONTAKT

                          Telefon: 09171 81 12 70
                         Adresse: Weinbergweg 1
                                   91154 Roth
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