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Landkreis Roth
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Vertretungsberechtigter: Der Landrat des Landkreises Roth
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Der Landrat des Landkreises Roth.
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Links
Von unseren eigenen Inhalten sind Querverweise („Links“) auf die Webseiten anderer Anbieter zu unterscheiden. Durch diese Links ermöglichen wir lediglich den Zugang zur Nutzung fremder Inhalte nach § 7 Abs. 1 DDG und Art. 4 ff der Verordnung (E4) 2022/2065. Bei der erstmaligen Verknüpfung mit diesen Internetangeboten haben wir diese fremden Inhalte daraufhin überprüft, ob durch sie eine mögliche zivilrechtliche oder strafrechtliche Verantwortlichkeit ausgelöst wird. Wir können diese fremden Inhalte aber nicht ständig auf Veränderungen überprüfen und daher auch keine Verantwortung dafür übernehmen. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung von Informationen Dritter entstehen, haftet allein der jeweilige Anbieter der Seite.
Zugang elektronische Kommunikation
Das Landratsamt Roth hat nach Art. 3a Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) den elektronischen Zugang zur Kommunikation eröffnet – siehe dazu die im Internet veröffentlichten E-Mail-Adressen.
Grundsätzlich wird zwischen einfachen formlosen und formgebundenen Schreiben (z.B. Widersprüchen) unterschieden.
Einfache formlose Schreiben
Einfachen formlosen Schriftverkehr, für den keine Schriftform angeordnet ist, können Sie per E-Mail an unsere zentrale E-Mail-Adresse info@landratsamt-roth.de, direkt an die Ihnen bekannte Sachbearbeiterin oder den Ihnen bekannten Sachbearbeiter oder an die zuständige Dienststelle richten. Hierbei bitten wir Sie, Folgendes zu beachten:
Das Landratsamt Roth nimmt E-Mails in den Formaten "HTML" und "Text" an. E-Mail-Anhänge werden in folgenden Dateiformaten entgegengenommen:
- txt
- docx (=Word)
- jpg
- gif
- tif
- bmp
- xlsx (=Excel)
- pptx (=PowerPoint)
- xps
- eps
Weiterer Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Adressaten zulässig.
In den Dateien dürfen keine automatisierten Abläufe oder Programmierungen (sog. Makros) verwendet werden.
Nicht lesbare Dateiformate werden an die Absenderadresse zurückgeschickt.
Sollten andere Dateitypen als die o.g. am zentralen Mailgateway des Landratsamtes Roth ankommen, so erhält der Empfänger einen entsprechenden Hinweis.
E-Mails werden nur bis zu einer Gesamtgröße von 5 MB angenommen.
Dateien in unter Punkt 1 genannten Formaten können durch Komprimierungsprogramme in den Dateigrößen verringert (gepackt) werden. Komprimierte Dateien nimmt das Landratsamt Roth nur als nicht selbstentpackende ZIP-Archive (*.zip) entgegen.
Sie können über einen sicheren Dialog (=Verschlüsselung) mit dem Landratsamt Roth über folgenden Link kommunizieren: https://www.buergerserviceportal.de/bayern/lkrroth
Wird per E-Mail mit dem Landratsamt Roth Kontakt aufgenommen, wird davon ausgegangen, dass die weitere Kommunikation in dieser Angelegenheit auf diesem Wege abgewickelt werden kann, soweit gesetzliche Vorschriften dem nicht entgegenstehen. Soweit ein anderer Kommunikationsweg gewünscht wird, bitten wir Sie, dies anzugeben.
Wegen der generellen Unsicherheit im E-Mail-Verkehr kann nicht gewährleistet werden, dass eine versandte E-Mail den Adressaten erreicht, oder sie kann verzögert ankommen.
Beachten Sie bitte, dass es in einigen Fällen erforderlich ist, persönlich zu erscheinen oder die elektronische Form gesetzlich ausgeschlossen ist. In diesen Fällen ist eine elektronische Abwicklung nicht möglich.
Wenn eine förmliche Zustellung erforderlich ist, die einen Zustellnachweis erfordert, ist das auf elektronischem Weg derzeit nicht möglich.
- Zur Vermeidung von Spam-Mails verwendet das Landratsamt Roth eine Software zur Identifizierung von unerwünschten E-Mails. Durch diesen Prüfmechanismus können Ihre E-Mails abgewiesen werden, weil diese durch bestimmte Merkmale fälschlich als Spam identifiziert wurden. Eine Benachrichtigung des Absenders ist in diesen Fällen nicht gewährleistet.
Formgebundene Schreiben
Soweit durch eine Rechtsvorschrift nicht etwas anderes bestimmt ist, können Schreiben (z. B. Widersprüche oder formgebundene Anträge), für die eine Rechtsvorschrift Schriftform anordnet, auch elektronisch übermittelt werden. Die vorgeschriebene Schriftform elektronisch übermittelter Dokumente gilt aber nur als erfüllt, wenn sie mit einer qualifizierten Signatur versehen sind.
Zusätzlich zu den oben genannten Bedingungen für formlose Schreiben gilt folgendes:
Diese Dokumente sind ausschließlich an die E-Mail-Adresse
poststelle@landratsamt-roth.de
zu senden; sie können ausschließlich im Format PDF-inline (PDF mit eingebetteter Signatur, als Anhang einer E-Mail) angenommen werden.
Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Empfangsstelle zulässig.
In allen zulässigen Formaten dürfen keine automatisierten Abläufe oder Programmierung (Makros) verwendet werden. Nicht lesbare Dateiformate werden an die Absenderadresse zurückgeschickt.