Zuschüsse
Zuschüsse für Freizeiten / Erholungsmaßnahmen
Zuschüsse für Freizeiten können beim Kreisjugendring beantragt werden.
Bitte beachten Sie folgende Richtlinien zum Freizeitzuschuss für Maßnahmen, die ab dem 01.01.2024 durchgeführt werden:
- Teilnehmer*innenliste mit Namen, Adresse, Alter nötig
- Programmübersicht (tageweise) nötig
- gültige Vereinbarung des Vereins zum Kinderschutz (Bundeskinderschutzgesetz, §72a SGB VIII) nötig
- Für Betreuer*innen mit Juleica erhalten Sie pro Übernachtung 7,50€ Zuschuss, ohne Juleica 4,50€
Jahreszuschuss örtlicher Kinder- und Jugendarbeit
Jahreszuschüsse für örtliche Kinder- und Jugendarbeit können beim Kreisjugendring beantragt werden.
Voraussetzung ab 2020 ist die Vorlage einer gültigen Vereinbarung zum Kinderschutz.
Zuschuss für Kleinrenovierungen
Zuschüsse für Kleinrenovierungen können beim Kreisjugendring beantragt werden.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
- gültige Vereinbarung zum Kinderschutz (Bundeskinderschutzgesetz, § 72a SGB VIII) nötig
- laufende Antragsstellung möglich, höchstens alle 4 Jahre
Zuschuss für Jugendbau-Invesitionen
Für Zuschussanträge bei größeren Jugendbau-Investitionen wenden Sie sich bitte direkt an den Landkreis Roth, unter Tel. 09171 / 81-1352.
Nähere Informationen finden Sie hier .
Voraussetzung ab 2020 ist die Vorlage einer gültigen Vereinbarung zum Kinderschutz.
Weitere Zuschussmöglichkeiten
gibt es u.a.
- beim Bayerischen Jugendring (z.B. für Jugendbildung, Internationale Jugendarbeit)
- beim Bezirksjugendring Mittelfranken (z.B. für Mitarbeiterbildung)