Zuschüsse

Zuschüsse für Freizeiten / Erholungsmaßnahmen

Zuschüsse für Freizeiten können beim Kreisjugendring beantragt werden.
Bitte beachten Sie folgende Richtlinien zum Freizeitzuschuss für Maßnahmen, die ab dem 01.01.2024 durchgeführt werden: 

  • Teilnehmer*innenliste mit Namen, Adresse, Alter nötig
  • Programmübersicht (tageweise) nötig
  • gültige Vereinbarung des Vereins zum Kinderschutz (Bundeskinderschutzgesetz, §72a SGB VIII) nötig
  • Für Betreuer*innen mit Juleica erhalten Sie pro Übernachtung 7,50€ Zuschuss, ohne Juleica 4,50€
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Jahreszuschuss örtlicher Kinder- und Jugendarbeit

Jahreszuschüsse für örtliche Kinder- und Jugendarbeit können beim Kreisjugendring beantragt werden.

Voraussetzung ab 2020 ist die Vorlage einer gültigen Vereinbarung zum Kinderschutz.

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Richtlinien Jahreszuschuss

Zuschuss für Kleinrenovierungen

Zuschüsse für Kleinrenovierungen können beim Kreisjugendring beantragt werden.

Bitte beachten Sie folgende Hinweise: 

  • gültige Vereinbarung zum Kinderschutz (Bundeskinderschutzgesetz, § 72a SGB VIII) nötig
  • laufende Antragsstellung möglich, höchstens alle 4 Jahre
Kleinrenovierung
Bauinvestitionen

Zuschuss für Jugendbau-Invesitionen

Für Zuschussanträge bei größeren Jugendbau-Investitionen wenden Sie sich bitte direkt an den Landkreis Roth, unter Tel. 09171 / 81-1352.
Nähere Informationen finden Sie hier .
Voraussetzung ab 2020 ist die Vorlage einer gültigen Vereinbarung zum Kinderschutz.

Weitere Zuschussmöglichkeiten

 gibt es u.a.

jugendringe