Rechtsverordnungen an der Roth sowie der Fränkischen Rezat festgesetzt
Stand: 29.11.2024
Für die Roth (Gewässer I. und II. Ordnung) im Bereich der Stadt Roth sowie die Fränkische Rezat (Gewässer II. Ordnung) in den Gemeinden Abenberg, Spalt, Röttenbach und Georgensgmünd wurden die vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiete für die Gewässer Roth und Fränkische Rezat per Rechtsverordnung amtlich festgesetzt.
Überschwemmungsgebiet Fränkische Rezat
Festsetzung des Überschwemmungsgebietes an der Fränkischen Rezat
Überschwemmungsgebiet Roth
Festsetzung des Überschwemmungsgebietes an der Roth