Rechtsverordnungen an der Roth sowie der Fränkischen Rezat festgesetzt

Stand: 29.11.2024

Für die Roth (Gewässer I. und II. Ordnung) im Bereich der Stadt Roth sowie die Fränkische Rezat (Gewässer II. Ordnung) in den Gemeinden Abenberg, Spalt, Röttenbach und Georgensgmünd wurden die vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiete für die Gewässer Roth und Fränkische Rezat per Rechtsverordnung amtlich festgesetzt.

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