Antragsstellung auf Fahrtkostenerstattung

Rechtzeitig bis 31. Oktober einreichen
Stand: 14.10.2024

Ende Oktober 2024 läuft die Antragsfrist für die Kostenerstattung der im Schuljahr 2023/2024 angefallenen Fahrtkosten auf dem Schulweg ab. Damit der Anspruch nicht erlischt, müssen die Anträge beim Landratsamt Roth bis spätestens 31.10.2024 eingereicht werden.

Das Landratsamt Roth erstattet Schülerinnen und Schülern aus dem Landkreis Roth ab der Jahrgangsstufe 11 für den Besuch der nächstgelegenen Gymnasien, Wirtschafts-, Berufsfach-, Berufsober- und Fachoberschulen sowie der Berufsschulen im Teilzeitunterricht die Kosten der notwendigen Beförderung – allerdings nur dann, wenn sie die Belastungsgrenze von 320 Euro pro Schüler/in und Schuljahr übersteigen. Die Familienbelastungsgrenze von 490 Euro wird als Höchstbetrag pro Familie und Schuljahr beibehalten.

Voraussetzungen

Wenn eine Familie im August 2023 für mindestens drei Kinder Kindergeld erhielt, muss diese den Eigenanteil nicht tragen. Dasselbe gilt auch, wenn Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch II (Bürgergeld) oder nach dem Sozialgesetzbuch XII bezogen wurden.

Ein Antrag ist für die Kostenerstattung zwingend notwendig. Dieser muss von der Schule bestätigt werden und mit allen Originalfahrscheinen und den erforderlichen Nachweisen (z.B. Kindergeldnachweis, evtl. Stundenplan) bis spätestens 31. Oktober 2024, beim Landratsamt Roth, Weinbergweg 1, 91154 Roth eingegangen sein.

Die Antragsvordrucke finden Sie über die untenstehende Seite. Bei Fragen ist das Team des Fachbereichs über den nachstehenden Kontakt zu erreichen.

Kostenfreiheit des Schulweges

Anschrift

Weinbergweg 1
91154 Roth