Hochwasser in Bayern Ende Mai/Anfang Juni 2024

Hilfen für Betroffene
Stand: 06.06.2024

Zur Unterstützung der durch das Hochwasser Ende Mai/Anfang Juni 2024 Geschädigten, hat das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat für ganz Bayern eine Finanzhilfeaktion sowie eine Soforthilfeaktion eingeleitet.

Soforthilfen für Privathaushalte und nicht gewerbliche Vermieter:
Die Anträge auf Soforthilfe für „Haushalt/Hausrat“ und „Ölschäden an Gebäuden“, können bei den jeweilig zuständigen Landratsämtern und kreisfreien Städten gestellt werden. Von dort erfolgt auch die Auszahlung der Soforthilfen.

Finanzhilfeaktion bei drohender Existenzgefährdung:
Für die Durchführung der Finanzhilfeaktion gilt die Härtefondsrichtlinie (HFR) vom 11. März 2020 (BayMBl. 2020 Nr. 142).

Anträge, rechtliche Grundlagen und weitere Informationen des Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat finden Sie unter dem nachstehenden Link.

Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Anschrift

Weinbergweg 1
91154 Roth

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