Geflügelpest: Verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen im Landkreis

23.11.2022

Anordnung verstärkter Biosicherheitsmaßnahmen zur Prävention der Geflügelpest im Landkreis

Bayernweit sind seit Oktober vier Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln amtlich festgestellt worden.

Um einer weiteren Verbreitung der Geflügelpest vorzubeugen, werden bis auf weiteres verstärkte Maßnahmen für Nutz und Hausgeflügelbestände angeordnet. Das Landratsamt veröffentlicht dazu eine Allgemeinverfügung.

Verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen sowie eine Untersuchungspflicht bei Händlern, die Tiere im Rahmen des mobilen Handels abgeben, werden in der Allgemeinverfügung geregelt. Die Halter von Geflügel sind verpflichtet die allgemeinen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten.

Verbot von Ausstellungen und Märkten für Geflügelzüchter

Ausstellungen, Märkte und Schauen sowie Veranstaltungen ähnlicher Art, bei denen Geflügel und gehaltene Vögel anderer Arten als Geflügel verkauft, gehandelt oder zur Schau gestellt werden, sind im Landkreis untersagt. Nicht von dieser Maßnahme betroffen sind Ausstellungen, Märkte und Schauen von Tauben.

Fütterung von Wildvögeln

Weiterhin wird ein Fütterungsverbot von Wildvögeln in die Allgemeinverfügung aufgenommen. Unter das Fütterungsverbot für Wildvögel fallen freilebende Hühnervögel, Gänsevögel, Greifvögel, Eulen, Regenpfeiferartige, Lappentaucherartige oder Schreitvögel.

Die Fütterung von anderen Wildvögeln, z.B. Meisen, Spatzen usw. unterliegt nicht dem Verbot. Das Füttern und Aufhängen von Meisenknödeln für Singvögel im heimischen Garten ist weiterhin erlaubt.

Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen in Deutschland ist bislang nicht bekannt. Tote oder kranke Wildvögel , wie oben beschrieben, sollten nicht berührt und eingesammelt werden. Entsprechende Funde sind dem Veterinäramt Roth, Tel. 09171/81-1650 zu melden.

Ein Merkblatt mit Sicherheitsmaßnahmen sowie aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern finden sie unter:
https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/gefluegelpest/

Veterinäramt Roth

Da das Veterinäramt nicht durchgehend besetzt ist, bitten wir um Terminvereinbarung.

Anschrift

Weinbergweg 1
91154 Roth