Aktualisierung bei Geflügelpest
Ab 3. Dezember Restriktionen aufgehoben
Stand: 02.12.2024
Verkaufs- und Verbringungsverbote laufen aus – Die Sorge wegen bayernweit steigender Fallzahlen aber bleibt – Lob für die Tierhalter
Es ist ein Durchatmen, aber kein Freifahrtschein: Mit dem morgigen Dienstag werden die Verkaufs- und Verbringungsverbote aufgehoben, die der Ausbruch der Geflügelpest auf einem Hof in Obersteinbach Ende Oktober mit sich brachte, aufgehoben. Es gibt aber Regeln, die grundsätzlich gelten und deren Einhaltung aktuell sehr wichtig ist.
„Wir haben zahlenmäßig mehr Betriebe untersucht als wir hätten müssen“, betont Dr. Ekkehard Kurth, Leiter des Veterinäramts. Grund: größtmögliche Sicherheit, schließlich sind die Fallzahlen zur Vogelgrippe bayernweit gerade beunruhigend, Kurth spricht von einem „sehr aktiven Geschehen“. Konkret standen zum Wochenende drei Ausbrüche in Geflügelbetrieben sowie 22 positive Befunde bei Wildvögeln zu Buche.
Die ausführliche Pressemitteilung finden Sie untenstehend zum Download.
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Veterinäramt Roth
Da das Veterinäramt nicht durchgehend besetzt ist, bitten wir um Terminvereinbarung.