Gebühren müssen angepasst werden

Veterinäramt informiert über Neuerungen bei Trichinenuntersuchungen ab 1. Oktober
Stand: 24.08.2026

Wildschweinbraten ist ein Genuss – doch die Sicherheit geht vor. Bevor das Fleisch verzehrt werden darf, muss es, analog zu Schlachtschweinen, auf Trichinen untersucht werden. Diese Fadenwürmer können schwere Erkrankungen auslösen, weshalb amtliche Stellen regelmäßige Untersuchungen anordnen. Im Landkreis Roth treten hierzu zum 1. Oktober Änderungen in Kraft.

In Kleinhöbing ändern sich die Wochentage für die Untersuchung auf Montag und Donnerstag. Wie bisher werden Proben in Leuzdorf Montag und Freitag untersucht. Wichtig: Die Proben müssen an den jeweiligen Tagen bis spätestens 9:30 Uhr abgegeben werden. 

Neue Zeiten gelten auch für die Annahmestelle im Landratsamt Roth. Trichinenproben, die Jäger dort abgeben, werden dort künftig montags um 6 Uhr sowie mittwochs um 16 Uhr abgeholt.

Eine letzte Änderung: Durch Umstrukturierungen in der Fleischbeschau wurden die Ausgaben und Einnahmen der Trichinenuntersuchungen evaluiert. Um die (vorgeschriebene) Kostendeckung langfristig zu gewährleisten, muss die Untersuchungsgebühr für die Jägerschaft angepasst werden. Bedeutet, dass der Betrag, der seit 2009 unverändert bei 4,70 Euro lag, auf 7,50 Euro angehoben wird.

Für Rückfragen steht das Veterinäramt unter untenstehenden Kontaktdaten zur Verfügung.

Mehr zum Thema

Veterinäramt Roth

Da das Veterinäramt nicht durchgehend besetzt ist, bitten wir um Terminvereinbarung.

Anschrift

Weinbergweg 1
91154 Roth