Vereinspauschale 2025

Antragsfrist im Interesse der Vereine auf den 19. Februar vorverlegt
Stand: 13.01.2025

Förderung für Sportvereine

Alle Jahre wieder: Auch 2025 fördern der Freistaat und der Landkreis Vereine finanziell. Beantragt werden muss die Finanzspritze beim Landratsamt, das auf Fristen und Neuerungen hinweist.

So werden erstmals auch Übungsleiterlizenzen in der Rehabilitation anerkannt. Diese, sowie eine Liste mit allen anerkannten Lizenzen findet sich auf der Homepage – wie auch Hinweise und die Anträge selber.

Mit der Vereinspauschale soll der laufende Betrieb gesichert werden. Grundlage sind die „Mitgliedereinheiten“, die sich aus der Anzahl der Mitglieder und den vorgelegten Übungsleiterlizenzen zusammensetzen. Mitglieder mit Behinderung, die der Verein zum Ende des dem Förderjahr vorangehenden Jahres bei einer für Belange des Behinderten- oder Rehabilitationssports anerkannten Dachorganisation oder bei einem Verband oder einer Anschlussorganisation mit gleicher Zweckrichtung gemeldet hat, werden zehnfach gewichtet. Voraussetzung für die Zuschussbewilligung ist, dass der Verein einem Dachverband, etwa dem BLSV, BSSB oder dem OSB, angehört.

Das Landratsamt hat die Antragsfrist im Interesse der Vereine auf den 19. Februar vorverlegt, um die Möglichkeit zu haben, auf Unvollständigkeiten hinzuweisen und gegebenenfalls Korrekturen zu ermöglichen. Eigentlicher Stichtag ist der 3. März. Nach diesem Termin können keine Anträge mehr angenommen oder Unterlagen nachgereicht werden.

Lizenzen können nur dann angerechnet werden, wenn sie zum Stichtag 1. März des Förderjahres gültig sind. Sollte sich die Lizenz aufgrund einer Verlängerung zum Antragsstichtag beim Fachverband befinden, ist ein entsprechendes Bestätigungsschreiben vorzulegen. Bei der Aufteilung einer Lizenz auf zwei Vereine muss weiterhin die „Erklärung zur Teilung von Lizenzen verwendet werden. Die Lizenz wird in diesem Fall bei beiden Vereinen je zur Hälfte gewichtet.

Bei Fragen zu der Förderung oder Problemen bei der Antragstellung steht die Kreisfinanzverwaltung gerne zur Verfügung.

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