Sport und Jugendarbeit stärken

Bis zum 2. März kann beim Landratsamt die Vereinspauschale beantragt werden
Stand: 14.01.2026

Bitte vormerken: Der 2. März ist ein wichtiger Termin für die Sport- und Schützenvereine im Landkreis. Bis zu diesem Tag kann die sogenannte Vereinspauschale beantragt werden.

Diese ist eine jährliche Förderung des Landkreises Roth und des Freistaates Bayern mit dem Ziel, die Jugendarbeit der Vereine zu unterstützen und das Sportangebot durch qualifizierte Übungsleiter zu stärken. Eine der Voraussetzungen für die Zuschussbewilligung ist, dass der Verein einem Dachverband - etwa BLSV, BSSB oder OSB - angehört.

Der vollständige Antrag mit Unterschrift des Vereinsvorsitzenden und den Übungsleiterlizenzen muss dann bis zum 2. März im Landratsamt vorliegen.

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