Straßenverkehr; Beantragung einer Anordnung zur Baustellensicherung

Baustellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken können, müssen besonders gesichert und beschildert werden. Die für die Baustelle verantwortlichen Bauunternehmer müssen sich hierzu frühzeitig vor dem Beginn der Arbeiten an die Straßenverkehrsbehörde wenden.

Informationen

Verkehrswesen

Anschrift

Westring 36
91154 Roth

Öffnungszeiten

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Stand: 05.03.2024 12:22:59
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal )