Krankheit und Behinderung; Beratung
Die Gesundheitsämter beraten Kranke, Menschen mit Behinderung und solche, die von Behinderung bedroht sind, bei welchen Personen, Einrichtungen und Stellen sie weiterführende Hilfe erhalten können.
Informationen
Im Rahmen dieser Beratungsmöglichkeit erhalten Sie Informationen über gesetzliche Hilfe, Selbsthilfegruppen, Bildungs- und Freizeitangebote. Bei Bedarf erfolgt eine Vermittlung an entsprechende Spezialdienste oder entsprechende Fachberatungen. Das Gesundheitsamt berät auch bei mit der Behinderung zusammenhängenden familiären und persönlichen Fragen.
Keine
Landratsamt Roth
Anschrift
Weinbergweg 1
91154 Roth
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Stand: 22.01.2024 07:34:17
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal )
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal )