Abgeschlossenheitsbescheinigung mit Aufteilungsplan; Beantragung
Sie können eine Abgeschlossenheitsbescheinigung mit Aufteilungsplan beantragen.
Informationen
Für die Eintragung von Sondereigentum an Wohnungen oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen in das Grundbuch ist dem Grundbuchamt ein Aufteilungsplan und eine Abgeschlossenheitsbescheinigung vorzulegen.
Der Aufteilungsplan ist eine Bauzeichnung, aus der die Aufteilung des Gebäudes sowie die Lage und Größe der im Sondereigentum und der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gebäudeteile ersichtlich ist. Der Aufteilungsplan muss von der Baubehörde (Landratsämter, kreisfreie Städte, Große Kreisstädte und die Gemeinden, denen die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde übertragen sind) mit Unterschrift und Siegel oder Stempel versehen werden.
In der Abgeschlossenheitsbescheinigung muss die Baubehörde bestätigen, dass die Wohnungen oder sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind.
Bauzeichnung für Aufteilungsplan in zweifacher Ausfertigung,
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Roth)
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Roth)
Umwelt und Bau
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Öffnungszeiten
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal )