Asylbewerber; Beantragung von Leistungen im Krankheitsfall

Asylbewerber erhalten im Krankheitsfall Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), wenn sie die Voraussetzungen erfüllen.

Informationen

Asyl

Anschrift

Weinbergweg 1
91154 Roth

Öffnungszeiten

Montag: 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 8:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 8:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr
Stand: 14.05.2024 13:31:53
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal )