Kreisumlage; Erhebung

Die Landkreise erheben bei ihren kreisangehörigen Gemeinden eine Kreisumlage.

Informationen

Landratsamt Roth

Anschrift

Weinbergweg 1
91154 Roth

Öffnungszeiten

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Stand: 30.10.2024 12:44:54
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (siehe BayernPortal )