Führerschein; Beantragung einer Neuerteilung nach Entzug

Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gericht oder eine Behörde entzogen wurde, können Sie die Neuerteilung der Fahrerlaubnis und zu deren Nachweis einen neuen Führerschein bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (Landratsamt bzw. kreisfreie Stadt) beantragen.

Informationen

Verkehrswesen - Führerscheinstelle

Anschrift

Westring 36
91154 Roth

Öffnungszeiten

Termine nur mit vorheriger Vereinbarung
 
Annahmeschluss: 1 Stunde vor Dienstende

Montag: 7:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 07:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 07:30 - 13:00 Uhr
Donnerstag: 07:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 07:30 - 13:00 Uhr
Stand: 24.11.2024 11:03:02
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal )