Führerschein; Beantragung einer Neuerteilung nach Entzug

Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gericht oder eine Behörde entzogen wurde, können Sie die Neuerteilung der Fahrerlaubnis und zu deren Nachweis einen neuen Führerschein bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (Landratsamt bzw. kreisfreie Stadt) beantragen.

Informationen

Verkehrswesen - Führerschein

Anschrift

Westring 36
91154 Roth

Öffnungszeiten

Montag: 07:30 - 16:00 Uhr
Dienstag: 07:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 07:30 - 13:00 Uhr
Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 07:30 - 13:00 Uhr
Stand: 12.04.2024 07:51:08
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal )