Fahrlehrerlaubnis; Beantragung der Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation

Sie möchten in Deutschland als Fahrlehrer oder Fahrlehrerin arbeiten? Dann brauchen Sie eine Fahrlehrerlaubnis. Auch mit einer Berufsqualifikation aus dem Ausland können Sie in Deutschland - bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen - eine Fahrlehrerlaubnis erhalten.

Informationen

Verkehrswesen - Führerscheinstelle

Anschrift

Westring 36
91154 Roth

Öffnungszeiten

Termine nur mit vorheriger Vereinbarung
 
Annahmeschluss: 1 Stunde vor Dienstende

Montag: 7:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 07:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 07:30 - 13:00 Uhr
Donnerstag: 07:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 07:30 - 13:00 Uhr
Stand: 29.01.2025 12:06:57
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal )