Schießstätte; Beantragung einer Betriebserlaubnis

Zum Betrieb einer Schießstätte wird eine Erlaubnis benötigt.

Informationen

Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Gewerbewesen, Gesundheits- und Verbraucherschutz

Anschrift

Weinbergweg 1
91154 Roth

Öffnungszeiten

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Stand: 13.09.2023 07:18:58
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal )