Niederlassungserlaubnis; Beantragung

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel und berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit. Die Voraussetzungen für die Erteilung unterscheiden sich je nach Aufenthaltszweck.

Informationen

Landratsamt Roth

Anschrift

Weinbergweg 1
91154 Roth

Öffnungszeiten

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Stand: 20.03.2024 12:58:43
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal )