Aufenthaltstitel bei Asylantrag; Beantragung

Während der Durchführung eines Asylverfahrens sowie nach negativem Abschluss des Asylverfahrens oder Rücknahme des Asylantrags kann ein Asylbewerber gemäß § 10 Aufenthaltsgesetz nur in bestimmten Fällen einen Aufenthaltstitel erlangen.

Informationen

Asyl

Anschrift

Weinbergweg 1
91154 Roth

Öffnungszeiten

Montag: 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 8:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 8:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr
Stand: 14.08.2024 11:22:12
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal )