Kraftfahrzeug; Beantragung einer nationalen Einzelbetriebserlaubnis

Für Fahrzeuge, die betriebserlaubnispflichtig sind und für die keine Typgenehmigung oder Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vorliegt, muss vor der ersten Inbetriebnahme des Fahrzeugs die Betriebserlaubnis von der Zulassungsbehörde erteilt werden.

Informationen

Verkehrswesen - KFZ-Zulassung

Anschrift

Westring 36
91154 Roth

Öffnungszeiten

Termine nur mit vorheriger Vereinbarung
 
Annahmeschluss KFZ-Zulassung: 15 Minuten vor Dienstende
Annahmeschluss Ausfuhrkennzeichen: 1 Stunde vor Dienstende

Montag: 07:30 - 16:00 Uhr
Dienstag: 07:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 07:30 - 13:00 Uhr
Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 07:30 - 13:00 Uhr
Stand: 17.01.2024 17:14:06
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal )