Kraftfahrzeug; Beantragung einer nationalen Einzelbetriebserlaubnis

Für Fahrzeuge, die betriebserlaubnispflichtig sind und für die keine Typgenehmigung oder Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vorliegt, muss vor der ersten Inbetriebnahme des Fahrzeugs die Betriebserlaubnis von der Zulassungsbehörde erteilt werden.

Informationen

Verkehrswesen - KFZ-Zulassung

Anschrift

Westring 36
91154 Roth

Öffnungszeiten

Termine nur mit vorheriger Vereinbarung
 
Annahmeschluss KFZ-Zulassung: 1 Stunde vor Dienstende

Montag: 07:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 07:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 07:30 - 13:00 Uhr
Donnerstag: 07:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 07:30 - 13:00 Uhr
Stand: 20.09.2024 12:57:39
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal )