Bürgerschaftliches Engagement; Beratung
Bürgerinnen und Bürger, die sich ehrenamtlich engagieren möchten, können sich in ganz Bayern in Freiwilligenagenturen, Freiwilligenzentren und Koordinierungszentren Bürgerschaftliches Engagement beraten lassen.
Informationen
Bürgerschaftliches Engagement ist eine freiwillige und unentgeltliche Zeitspende der Bürgerinnen und Bürger. Eine Betätigung ist ehrenamtlich, wenn sie freiwillig und unentgeltlich ausgeübt wird, dem Gemeinwohl dient und keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgt wird. Der Ersatz von Auslagen, die ehrenamtlich Tätigen durch Ausübung ihrer Tätigkeit entstehen, berührt die Unentgeltlichkeit nicht.
Für die Engagementberatung stehen in Bayern Freiwilligenagenturen, Freiwilligenzentren und Koordinierungszentren Bürgerschaftliches Engagement als engagementfeldübergreifende Infrastruktur in Landkreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung. Aufgaben sind u.a. die landkreisweite Vernetzung von Vereinen und Initiativen, Freiwilligenkoordination, Beratung von interessierten Bürgern und Organisationen, Qualifizierungsangebote, Organisation von Fachvorträgen, Versicherungsfragen sowie eine Bedarfsermittlung vor Ort, und Öffentlichkeitsarbeit.
Wenn Sie sich ehrenamtlich engagieren möchten und auf der Suche nach einer geeigneten Aufgabe sind, kann Sie die Freiwilligenagenturen, Freiwilligenzentren und Koordinierungszentren Bürgerschaftliches Engagement vor Ort dabei unterstützen.
Träger, Vereine, Organisationen und Kommunen können sich an die Freiwilligenagenturen, Freiwilligenzentren und Koordinierungszentren Bürgerschaftliches Engagement wenden, wenn Sie eine Beratung benötigen oder auf der Suche nach ehrenamtlich engagierten Personen sind.
Sie möchten sich ehrenamtlich engagieren oder suchen ehrenamtlich engagierte Personen.
Wenden Sie sich formlos an die Freiwilligenagenturen, Freiwilligenzentren und Koordinierungszentren Bürgerschaftliches Engagement in Ihrem Landkreis oder Ihrer kreisfreien Stadt. Die Adressen finden Sie unter der Rubrik "Weiterführende Links".
keine
keine
Landratsamt Roth
Anschrift
Weinbergweg 1
91154 Roth
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Stand: 23.02.2024 09:05:01
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal )
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal )