Asylbewerber; Beantragung einer Auszugsgestattung

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Befreiung von der Wohnpflicht in Gemeinschaftsunterkünften und dezentralen Unterkünften gewährt werden.  Leistungsberechtigte dürfen dann in einer privaten Wohnung wohnen.

Informationen

Asyl

Anschrift

Weinbergweg 1
91154 Roth

Öffnungszeiten

Montag: 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 8:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 8:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr
Stand: 14.05.2024 13:33:09
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal )