Ambulante Pflegedienste; Beantragung einer kommunalen Förderung
Landratsämter und kreisfreie Städte können freiwillig ambulante Pflegedienste fördern.
Informationen
Ambulante Pflegedienste, die sich um die häusliche Versorgung pflegebedürftiger Menschen kümmern, können eine Förderung beim zuständigen Landratsamt oder der zuständigen kreisfreien Stadt nach Maßgabe der entsprechenden Richtlinie beantragen. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung.
Weiterführende Informationen finden Sie in der Richtlinie zur Förderung von ambulanten Pflegediensten, die von der zuständigen Behörde erlassen wurde, oder an dieser Stelle (soweit die Behörde Informationen ergänzt hat). Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr Landratsamt oder Ihre kreisfreie Stadt.
ggf. Richtlinie zur Förderung von Investitionen ambulanter Pflegedienste
Landratsamt Roth
Anschrift
Weinbergweg 1
91154 Roth
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Stand: 21.11.2024 10:46:15
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal )
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal )