Lebensmittelunternehmer; Meldung von Betrieben zur Registrierung

Wenn Sie als Lebensmittelunternehmer Tätigkeiten ausführen die Produktion, die mit der Verarbeitung und dem Vertrieb von Lebensmitteln (einschließlich Internethandel) zusammenhängen, müssen Sie sich bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde registrieren lassen.

Informationen

Verbraucherschutz

Anschrift

Weinbergweg 1
91154 Roth

Öffnungszeiten

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Stand: 02.05.2025 14:07:58
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal )