Einbürgerung
Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite sollen nur einen ersten Überblick über die Zuständigkeiten des Landratsamts in diesem Bereich geben. Für genauere Informationen nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit den zuständigen Mitarbeitenden auf. Weitere Informationen gibt es außerdem unter den Links zum BayernPortal. |
Einbürgerung
Einbürgerung ist die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an eine Ausländerin oder einen Ausländer. Sie muss beantragt werden und wird durch Aushändigung einer besonderen Einbürgerungsurkunde vollzogen.
Für Ausländer die dauerhaft in Deutschland leben (seit mindestens 8 Jahren), aber noch nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, besteht grundsätzlich die Möglichkeit auf Einbürgerung.
Bei bestimmten Personengruppen (unter anderem: anerkannte Flüchtlinge, Ehegatten von Deutschen) gelten besondere Voraussetzungen (beispielsweise kürzere Mindestaufenthaltszeiten). Zu näheren Einzelheiten informieren wir Sie gerne.
In einem ersten Beratungsgespräch beraten wir Sie ausführlich zu den Voraussetzungen und zum Ablauf des Einbürgerungsverfahrens. Dabei erhalten Sie das Antragsformular und eine individuelle Liste über die erforderlichen Unterlagen. Ein Beratungsgespräch sollte bitte vorab telefonisch vereinbart werden.