Personenstandswesen
Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite sollen nur einen ersten Überblick über die Zuständigkeiten des Landratsamts in diesem Bereich geben. Für genauere Informationen nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit den zuständigen Mitarbeitenden auf. Weitere Informationen gibt es außerdem unter den Links zum BayernPortal. |
Standesamtswesen
Das Landratsamt stellt keine Urkunden aus, sondern führt die fachliche Aufsicht über die Standesämter bei den kreisangehörigen Gemeinden und berät die Standesbeamten bei rechtlichen Fragen, die bei der Beurkundung von Personenstandsfällen (Geburten, Heiraten, Sterbefälle) anfallen.
Entsprechende Urkunden erhalten Sie bei der Gemeinde, die die vorgenannten Personenstandsfälle beurkundet hat.
Häufig gesuchte (e)Services
Namensänderung (öffentlich-rechtlich)
Das Landratsamt ist zuständig für
- die Änderung von Vornamen
- die Änderung von Familiennamen
von Personen, die ihren Hauptwohnsitz im Landkreis haben und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
Das deutsche Namensrecht ist sehr restriktiv und lässt Änderungen nur in wenigen bestimmten Ausnahmefällen zu.
Das Landratsamt führt Namensänderungen nach dem Namenänderungsgesetz (NamÄndG) durch. Für andere Namensänderungen (z. B. Wiederannahme des Geburtsnamens nach Scheidung) sind die Standesämter der Gemeinden zuständig.
Häufig gesuchte (e)Services
Namensänderung; Beantragung
Beglaubigung von Urkunden (fürs Ausland)
Die Regierungen beglaubigen durch Erteilung einer Apostille nach dem Haager Übereinkommen vom 05.10.1961 oder im Rahmen des Legalisationsverfahrens für ausländische Vertretungen deutsche öffentliche Urkunden, die von Landesbehörden oder Kommunen im jeweiligen Regierungsbezirk ausgestellt worden sind. Vielfach geht es um Urkunden oder Bescheinigungen der Standesämter.
Urkunden von Gemeinden im Landkreis Roth benötigen vor einer Beglaubigung durch die Regierung von Mittelfranken aber immer eine Vorbeglaubigung durch das Landratsamt Roth.
Elke Riedl
- Personenstand
- Namensänderungen