Denkmalpflege

Warum Denkmalschutz?

Die Verpflichtung zum Schutz unserer Denkmäler ist Ausdruck des Kulturstaatsbegriffs in der Bayerischen Verfassung: „Bayern ist ein Kulturstaat“.

Der Erhalt von Denkmälern wird heutzutage eine immer wichtigere und umfangreichere Aufgabe, denn der Zahn der Zeit nagt unaufhörlich an ihnen. Dabei soll das Augenmerk nicht nur auf einigen wenigen herausragenden Prunkstücken wie Kirchen, Schlösser oder Burgen liegen. Vielmehr geht es um den Erhalt von ganz alltäglichen Zeugnissen unserer Vergangenheit. Der Schutz erstreckt sich von historisch gewachsenen Stadt- und Dorfgebieten, über ganze Straßenzüge bis hin zu einfachen Bauern-, Handwerker- und Bürgerhäusern. Sie alle bezeugen die Lebens- und Arbeitsbedingungen unserer Vorfahren.

Oftmals wird der Denkmalschutz zu Unrecht mehr als lästiges Übel, anstatt als interessante Möglichkeit gesehen! Die Untere Denkmalschutzbehörde will Sie deshalb bei allen Fragen rund ums Denkmal nicht alleine lassen. Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche grundsätzliche Informationen sowie Wissenswertes zu direkten und indirekten Fördermöglichkeiten.

Was ist eigentlich ein Denkmal?

Das Bayerische Denkmalschutzgesetz definiert Denkmäler als "von Menschen geschaffene Sachen oder Teile davon aus vergangener Zeit, deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt".

Welche Objekte sind denkmalgeschützt?

Die Schutzbestimmungen des Denkmalschutzgesetzes gelten für verschiedene Denkmalgruppen. Man unterscheidet Baudenkmäler, historische Ausstattungsstücke, historische Gartenanlagen, bewegliche Denkmäler, Ensembles und Bodendenkmäler:

  • Baudenkmäler sind bauliche Anlagen unterschiedlichster Art, wie z.B. Kirchen, Kapellen, Burgen, Schlösser, Wohnhäuser,  Scheunen, Fabrikanlagen, Brücken, Grenzsteine oder auch Flurkreuze.
  • historische Ausstattungsstücke sind an das jeweilige Denkmal gebundene Gegenstände wie Fenster, Türen, Decken, Fresken,  Altäre oder Kirchengestühle.
  • historische Gartenanlagen sind historische Schloss- oder Stadtparks.
  • bewegliche Denkmäler sind Möbel, Teppiche, Bücher, Gemälde oder Skulpturen.
  • Ensembles: Darunter versteht man eine Gruppe von Gebäuden, die als historisches Orts-, Platz- oder Straßenbild insgesamt erhaltungswürdig sind. Dabei müssen die einzelnen Gebäude innerhalb eines Ensembles für sich alleine gesehen nicht unbedingt schützenswert sein.
  • Bodendenkmäler sind bewegliche und unbewegliche Reste aus in der Regel vor- und frühgeschichtlicher Zeit, die sich im Boden befinden oder befanden. Hierzu gehören Siedlungsfunde, Ringwälle, Gräber, Befestigungsanlagen, aber auch Schmuckstücke,  Münzen, Gefäße oder Werkzeuge.

Was bedeutet Denkmalschutz konkret?

Das Denkmalschutzgesetz regelt die erforderlichen Verfahren zur Sicherstellung des Erhalts von Denkmälern.
 
Der wichtigste Bestandteil ist hierbei die Erlaubnispflicht für alle Veränderungen und Arbeiten an Baudenkmälern. 

Selbst vermeintlich kleine Maßnahmen, die nach der Bayerischen Bauordnung verfahrensfrei sind, benötigen nach dem Denkmalschutzgesetz eine spezielle Erlaubnis.
Die Erlaubnis benötigt jedoch auch derjenige, der in der Nähe von Baudenkmälern Anlagen errichten, verändern oder beseitigen will und sich dies auf den Bestand oder das Erscheinungsbild eines der Baudenkmäler auswirken kann.
Neben diesen sogenannten Nähefällen besteht auch noch der Aspekt der Fernwirkung bei sehr großen oder dominanten baulichen Anlagen wie z.B. großflächige Photovoltaikanlagen oder Windenergieanlagen.
Werden im Bereich von Bodendenkmälern Erdarbeiten wie Abtragungen oder Ausschachtungen durchgeführt, ist hierfür ebenfalls eine Erlaubnis erforderlich.
Handelt es sich bei der Veränderung des Baudenkmals dagegen um eine baugenehmigungspflichtige Baumaßnahme, beinhaltet die Baugenehmigung dann auch die denkmalpflegerische Erlaubnis.

Wie kann geholfen werden?

Das Zurechtfinden in den zahlreichen Vorschriften sowie fachlichen Vorgaben des Denkmalschutzes ist nicht einfach und man kann sehr leicht Schiffbruch erleiden. Eine solche Entwicklung ist jedoch weder für den Betroffenen noch für die zuständigen Behörden erfreulich.
Die Untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises Roth will Ihnen daher als erster Ansprechpartner zu allen Fragen des Denkmalschutzes zur Seite stehen. Zu den Aufgaben gehören unter anderem:

  •  Beratung in allen praktischen Fragen rund die Instandsetzung und den Erhaltung eines Denkmals.
  •  Begleitung von Bau- und Sanierungsmaßnahmen
  •  Koordination der Sprechtage mit dem Gebietsreferenten des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege
  •  Erteilung von denkmalrechtlichen Erlaubnissen für Maßnahmen an oder in der Nähe von Bau- und Bodendenkmälern
  •  Fachliche Mitwirkung im Baugenehmigungsverfahren
  •  Förderung von Maßnahmen an Baudenkmälern
  •  Erlass von denkmalrechtlichen Anordnungen

Bodendenkmäler

Seit mehr als 500.000 Jahren leben Menschen im heutigen Bayern. Die Spannbreite der archäologischen Spuren, die sie hinterließen, reicht von der Altsteinzeit in den Höhlen der Alb bis hin zu Befestigungswerken der Neuzeit. Gegenstand der archäologischen Denkmalpflege sind außerdem die historischen Ortskerne (Altorte), Keimzellen unserer heutigen Dörfer und Städte, genauso aber auch im Boden verbliebene Zeugnisse der jüngsten Vergangenheit, beispielsweise aus der Zeit des Nationalsozialismus. 

Die Abteilung Bodendenkmalpflege des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege [BLfD] ist Ansprechpartner für alle Belange der Archäologischen Denkmalpflege in Bayern. Derzeit sind etwa 42.000 Bodendenkmäler bekannt. Sie sind in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet und genießen einen umfassenden gesetzlichen Schutz. Dieser Schutz gilt aber auch den noch nicht entdeckten Bodendenkmälern. Für alle neu aufgefundenen Bodendenkmäler besteht eine gesetzliche Meldepflicht gemäß Art. 8 Denkmalschutzgesetz (DSchG). Durch zufällige und geplante Bodeneingriffe, aber auch durch die systematische Erfassung archäologischer Denkmäler, die archäologische Denkmalforschung und die archäologische Prospektion kommen nahezu täglich neue Bodendenkmäler hinzu und über bereits bekannte Bodendenkmäler werden weitere Informationen gewonnen. Bei beweglichen Bodendenkmälern führt die fachgerechte Restaurierung der Objekte zu neuen Erkenntnissen.

Ziel und Auftrag der Bodendenkmalpflege ist es, Bodendenkmäler vor ihrer Zerstörung als Archiv im Boden zu bewahren. Die fachliche Beratung und Betreuung von Denkmaleigentümern, Bauherren, Investoren sowie Kommunen und Behörden durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege spielen dabei eine wesentliche Rolle. Als Träger öffentlicher Belange versucht das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege, Planungen denkmalverträglich zu gestalten. Zum Schutz der Bodendenkmäler beinhaltet das Beratungsangebot des Bayerische Landesamt für Dnkmalpflege die Umplanung von Bauvorhaben oder die konservatorische Überdeckung von Teilbereichen eines Bodendenkmals. Sollte sich das Hauptziel, der Erhalt der Bodendenkmäler im Abwägungsprozess nicht verwirklichen lassen, müssen vor einem Eingriff in den Boden ersatzweise fachgerechte archäologische Ausgrabungen durchgeführt werden. Für die Finanzierung dieser Ersatzmaßnahme ist der Veranlasser verantwortlich.

Die Abteilung Bodendenkmalpflege ist dezentral aufgebaut. In München befinden sich die Abteilungsleitung mit der Stabsstelle, die Referatsleitung Oberbayern/München (B I) sowie große Teile des Referates Restaurierung Archäologie und Dendrolabor (B V). Das Dendrolabor befindet sich in Thierhaupten. Die praktische Bodendenkmalpflege ist mit Dienststellen in allen Regierungsbezirken vertreten.

Die für den Landkreis Roth zuständige Dienststelle befindet sich in Nürnberg. Dort erhalten Sie bei Herrn Dr. Christoph Lobinger weitere Hinweise und Informationen rund um die bodendenkmalrechtlichen Verfahren.

Denkmalbörse

Der Landkreis Roth unterstützt Erhalt und Pflege historischer Gebäude. Die beste Garantie für den Erhalt ist eine dauerhafte Nutzung: Steht ein Gebäude erst einmal leer, entstehen schnell Bauschäden. Dies ist umso bedauerlicher, als es oft Interessenten für historische Gebäude gibt. Immer wieder werden an die Untere Denkmalschutzbehörde Anfragen bezüglich zum Verkauf stehender Baudenkmäler gestellt.

Das Landratsamt Roth schafft deshalb mit seiner Denkmalbörse für Denkmaleigentümer eine Plattform, auf der Gebäude kostenlos zur Vermietung oder zum Verkauf angeboten werden können.

Das Landratsamt Roth veröffentlicht die Daten ausschließlich mit schriftlicher Genehmigung des Eigentümers des Objekts, tritt aber nicht als Vermittler oder Verhandlungspartner auf: Die Internetseite gibt nur Informationen zu dem Gebäude und nennt eine Kontaktadresse.

Alle weiteren Gespräche und Verhandlungen führen der Eigentümer und der Interessent selbst.

Martin Danninger

  • Denkmalpflege (Beratung/Erlaubnisse/Förderung) 
  • Denkmalschutz

Anschrift

Weinbergweg 1
91154 Roth

Caroline Baumgaertel

  • Denkmalpflege (Genehmigungsverfahren)
  • Denkmalschutz

Anschrift

Weinbergweg 1
91154 Roth