Wohnraumförderung
Förderung von Eigenwohnraum (Neubau, Erst – oder Zweiterwerb) und Anpassungsmaßnahmen (Behindertengerechte Umbaumaßnahmen)
Der Freistaat Bayern unterstützt mit der Bayern Labo aktiv die Wohnraumförderung mit zinsverbilligten Darlehen sowie Zuschüssen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Bitte informieren Sie sich auf jeden Fall vor Antragstellung telefonisch über Ihre persönliche Fördersituation.
Die Förderung von Schaffung von neuem Mietwohnraum bzw. von Anpassungsmaßnahmen für Mietwohnungen erfolgt über die Regierung von Mittelfranken .
Familien mit Kindern, junge Ehepaare, Alleinerziehende, Menschen mit Behinderung bzw. Pflegegrad
- Bau von Wohnraum (Neubau)
- Erwerb von neu geschaffenem Wohnraum (Ersterwerb)
- Erwerb von vorhandenem Wohnraum (Zweiterwerb)
- Erweiterung und Veränderung von bestehendem Wohnraum
- Anpassungsmaßnahmen für Menschen mit Behinderung (z.B. Badumbau, Einbau eins Treppenlifts oder Aufzugs, Anbau einer Rampe)
- Zinsverbilligtes staatl. Darlehen (15-jährige Zinsfestschreibung) in Verbindung mit Zuschüssen (Kinderzuschuss 7.500,00 € je Kind und Zweiterwerbszuschuss in Höhe von 10% der förderfähigen Kosten, max. 50.000,00 €)
- Zinsverbilligter Kredit (Bayer. Zinsverbilligungsprogramm) mit einer Zinsfestfestschreibung wahlweise 10/15 oder 30 Jahre
Eine Kombination aus beiden Programmen ist möglich.
- Leistungsfreies Darlehen (= Zuschuss bis max. 10.000,00 €) bei Anpassungsmaßnahmen
- Einhaltung der Einkommensgrenze
- Entsprechender Eigenkapitaleinsatz
- Angemessene Größe des Wohnraums/Grundstücks
- Schwerbehindertenausweis, Pflegegrad, Fachärztliches Attest
Wichtig: Der Förderantrag muss zwingend vor Baubeginn bzw. Abschluss des Kaufvertrags gestellt werden bzw. bei Anpassungsmaßnahmen muss der Antrag spätestens 6 Monate nach Auftragsvergabe eingereicht sein.