Gesundheit allgemein

z.B. amtsärztliche Untersuchungen und Infos zu Heilberufen

Der Amtsärztliche Dienst des Gesundheitsamtes wird tätig in Erfüllung hoheitlicher Aufgaben im Auftrag von Behörden, Gerichten, öffentlich-rechtlichen Institutionen und vergleichbaren Einrichtungen. Die gesetzlichen Grundlagen sind u. a. das Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst GDG, Bundes- und Landesbeamtenrecht, die Beihilfeverordnung, das Sozialgesetzbuch, Tarifbestimmungen für den öffentlichen Dienst, das Heilpraktikergesetz sowie geltende Anzeige- und Meldepflichten. 

Außer dem Gutachtenwesen als wesentlicher Arbeitsbereich obliegt dem Gesundheitsamt auch die Medizinalaufsicht.  Die in einem Beruf des Gesundheitswesens selbständig Tätigen sind verpflichtet, die Aufnahme, Änderung und Beendigung der Berufsausübung dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen. Überwacht werden die nicht in Kammern organisierten, staatlich geregelten Berufe des Gesundheitswesens, um die Bevölkerung vor Personen, die unerlaubt diese Berufe ausüben, zu schützen. Im Rahmen der Medizinalaufsicht werden Personen überprüft, die berufs- oder gewerbsmäßig Tätigkeiten ausüben, die der Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden beim Menschen dienen. 


Heilberufe

Heilberufe

Informationen und Formulare zur Anzeigepflicht/ Meldepflicht für Heilberufe

Gesundheitsamt Roth

Öffnungszeiten

  • Montag: 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
  • Dienstag: 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
  • Mittwoch: 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
  • Donnerstag: 08:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
  • Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Anschrift

Westring 36
91154 Roth