Förderung von Seniorenveranstaltungen

Der Landkreis Roth gewährt gemeinnützigen Organisationen, die öffentliche Veranstaltungen für Bürger und Bürgerinnen ab 60 Jahren durchführen, einen freiwilligen Zuschuss. Gefördert wird jeweils eine Veranstaltung im Kalenderjahr mit einem festgesetzten Betrag pro teilnehmender Person (aktuell 1,20 Euro pro Person ab 60 Jahren). Der Zuschuss trägt dazu bei, die Angebote für ältere Menschen im Landkreis Roth zu erweitern.

Bitte senden Sie den Antrag zusammen mit der Teilnehmerliste und einen Beleg über Öffentlichkeitsarbeit an untenstehende Adresse per e-Mail oder per Post.

Bitte reichen Sie die Anträge spätestens bis zum 31. Januar des Folgejahres ein.

Carmen Fuhrmann

  • Umsetzung seniorenpolitisches Gesamtkonzept
  • Koordinatorin Seniorenarbeit
  • Musterwohnung TABEA

Anschrift

Weinbergweg 1
91154 Roth