
Dienstfahrerlaubnis umschreiben
Unser (e)Service für Sie
Mit den in Deutschland von der Bundeswehr, vom Bundesgrenzschutz und von der Polizei erteilten Dienstführerscheinen dürfen nur Dienstfahrzeuge geführt werden und das nur für die Dauer des Dienstverhältnisses. Diese Führerscheine gelten nicht für private Kraftfahrzeuge.
Während der Dauer des Dienstverhältnisses und noch zwei Jahre nach Beendigung des Dienstverhältnisses kann eine Dienstfahrerlaubnis in eine allgemeine Fahrerlaubnis umgeschrieben werden.
Einfach und schnell online beantragen über unseren (e)Service. Die Antragsformulare gibt es zum Download über den Link zu unserem (e)Service unter dem Punkt Formulare.
Benötigte Unterlagen
- Nachweis über die im Landkreis Roth stationierte Tätigkeit (Anfrage an den Heimatort erfolgt durch die Führerscheinstelle in Roth)
- amtliche/s Ausweisdokument/e
- aktuelles biom. Passbild (max. 1 Jahr alt) (35 x 45 mm)
- Kopie des Dienstführerscheins
oder - nach Beendigung der Dienstzeit:
Bescheinigung der Dienststelle über die erteilte Fahrerlaubnis und den Zeitpunkt der Beendigung des Dienstverhältnisses