Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis
Mit den in Deutschland von der Bundeswehr, vom Bundesgrenzschutz und von der Polizei erteilten Dienstführerscheinen dürfen nur Dienstfahrzeuge geführt werden und das nur für die Dauer des Dienstverhältnisses. Diese Führerscheine gelten nicht für private Kraftfahrzeuge.
Während der Dauer des Dienstverhältnisses und noch zwei Jahre nach Beendigung des Dienstverhältnisses kann eine Dienstfahrerlaubnis in eine allgemeine Fahrerlaubnis umgeschrieben werden.
Benötigte Unterlagen
- Antragsformulare erhalten Sie bei der zuständigen Stadt-/ bzw. Gemeindeverwaltung
- Meldebestätigung der zuständigen Stadt-/ bzw. Gemeindeverwaltung
- Personalausweis oder Reisepass
- Kontrollblatt mit Unterschrift und einem biometrisches Passbild (45 x 35 mm)
- Kopie des Dienstführerscheins
oder - nach Beendigung der Dienstzeit:
Bescheinigung der Dienststelle über die erteilte Fahrerlaubnis und den Zeitpunkt der Beendigung des Dienstverhältnisses