Begleitetes Fahren ab 17 beantragen
Unser (e)Service für Sie
Seit 1. September 2005 dürfen Jugendliche ab 17 Jahren in Begleitung eines Erwachsenen hinters Steuer.
Einfach und schnell online beantragen über unseren (e)Service. Die Antragsformulare gibt es zum Download über den Link zu unserem (e)Service unter dem Punkt Formulare.
Welche Unterlagen brauche ich?
- aktuelles biom. Passbild (max. 1 Jahr alt) (35 x 45 mm)
- amtliche/s Ausweisdokument/e
- Name und Anschrift der Fahrschule
- Sehtest (Augenarzt oder Optiker) - nicht älter als zwei Jahre
- Nachweis über Ausbildung in Erster Hilfe
Antragsunterlagen zusätzlich für begleitendes Fahren ab 17:
- Antrag zum begleitenden Fahren ab 17
- Unterschrift beider Erziehungsberechtigten oder Negativbescheinigung und Unterschrift des Antragsstellers auf dem Antrag für das begleitende Fahren ab 17
- Kopie von Vorder- und Rückseite des Personalausweises und des Führerscheins der einzutragenden Begleitperson
Um als Begleitperson eingetragen zu werden, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Vollendung des 30. Lebensjahr
- min. seit fünf Jahren Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Kl. B oder einer entsprechenden deutschen, einer EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis
- es darf nicht mehr als ein Punkt im Fahreignungsregister gespeichert sein