Begleitetes Fahren ab 17
Seit 1. September 2005 dürfen Jugendliche ab 17 Jahren in Begleitung eines Erwachsenen hinters Steuer.
Antrag
Der Antrag (Antragsformulare erhältlich bei der zuständigen Stadt-/ bzw. Gemeindeverwaltung und der Fahrschule) mit
- Angabe der persönlichen Daten
- Angabe der Fahrschule, bei der die Ausbildung erfolgt
- Meldebestätigung auf der Rückseite des Antrags von der zuständigen Stadt-/ bzw. Gemeindeverwaltung
Der Antrag ist bei der zuständigen Stadt-/ bzw. Gemeindeverwaltung einzureichen.
Antragsunterlagen allgemein:
- biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
- Kontrollblatt mit Unterschrift
- Sehtestbescheinigung oder augenärztliches Zeugnis oder Gutachten gemäß § 12 Absatz 2, 5 FeV (darf bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein)
- Nachweis über Ausbildung in Erster Hilfe
Antragsunterlagen zusätzlich für begleitendes Fahren ab 17:
- Antrag zum begleitenden Fahren ab 17
- Unterschrift beider Erziehungsberechtigten oder Negativbescheinigung und Unterschrift des Antragsstellers auf dem Antrag für das begleitende Fahren ab 17
- Kopie von Vorder- und Rückseite des Personalausweises und des Führerscheins der einzutragenden Begleitperson
Um als Begleitperson eingetragen zu werden, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Vollendung des 30. Lebensjahr
- min. seit fünf Jahren Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Kl. B oder einer entsprechenden deutschen, einer EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis
- es darf nicht mehr als ein Punkt im Fahreignungsregister gespeichert sein