Begleitetes Fahren ab 17

Seit 1. September 2005 dürfen Jugendliche ab 17 Jahren in Begleitung eines Erwachsenen hinters Steuer.

Antrag

Der Antrag (Antragsformulare erhältlich bei der zuständigen Stadt-/ bzw. Gemeindeverwaltung und der Fahrschule) mit

  • Angabe der persönlichen Daten
  • Angabe der Fahrschule, bei der die Ausbildung erfolgt
  • Meldebestätigung auf der Rückseite des Antrags von der zuständigen Stadt-/ bzw. Gemeindeverwaltung

Der Antrag ist bei der zuständigen Stadt-/ bzw. Gemeindeverwaltung einzureichen.

Antragsunterlagen allgemein:

  • biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
  • Kontrollblatt mit Unterschrift
  • Sehtestbescheinigung oder augenärztliches Zeugnis oder Gutachten gemäß § 12 Absatz 2, 5 FeV (darf bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein)
  • Nachweis über Ausbildung in Erster Hilfe

Antragsunterlagen zusätzlich für begleitendes Fahren ab 17:

  • Antrag zum begleitenden Fahren ab 17
  • Unterschrift beider Erziehungsberechtigten oder Negativbescheinigung und Unterschrift des Antragsstellers auf dem Antrag für das begleitende Fahren ab 17
  • Kopie von Vorder- und Rückseite des Personalausweises und des Führerscheins der einzutragenden Begleitperson

Um als Begleitperson eingetragen zu werden, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Vollendung des 30. Lebensjahr
  • min. seit fünf Jahren Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Kl. B oder einer entsprechenden deutschen, einer EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis
  • es darf nicht mehr als ein Punkt im Fahreignungsregister gespeichert sein

Dokumente zum Download