Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung / Verlängerung
Wer ein Taxi, einen Mietwagen, einen Krankenkraftwagen oder einen Personenkraftwagen im öffentlichen Linienverkehr fahren möchte, bedarf einer zusätzlichen Erlaubnis der Fahrerlaubnisbehörde.
Voraussetzung für die Erteilung:
- Meldebestätigung der zuständigen Stadt-/ bzw. Gemeindeverwaltung auf dem Antrag
- Behördliches Führungszeugnis, zu beantragen bei der zuständigen Stadt-/ bzw. Gemeindeverwaltung
- Besitz Kl. B seit mindestens 2 Jahren (bei Taxi, Mietwagen) und Vollendung des 21. Lebensjahres
- Besitz Kl. B seit mindestens 1 Jahr (bei Krankenwagen) und Vollendung des 19. Lebensjahres
- Bescheinigung über die augenärztliche Untersuchung - nicht älter als zwei Jahre (Anlage 6 FeV)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung - nicht älter als ein Jahr (Anlage 5 FeV)
- Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)
- 1. Hilfe Kurs (nur bei Krankenwagen)
- Fachkunde-Nachweis (bald erforderlich - nur bei Taxi)
Der Antrag ist bei der zuständigen Wohnsitzgemeinde (z.B. im Rathaus) einzureichen. Die Fahrerlaubnis wird für 5 Jahre erteilt.
Voraussetzung für die Verlängerung:
- Meldebestätigung der zuständigen Stadt-/ bzw. Gemeindeverwaltung auf dem Antrag
- Behördliches Führungszeugnis, zu beantragen bei der zuständigen Stadt-/ bzw. Gemeindeverwaltung
- Bescheinigung über die augenärztliche Untersuchung - nicht älter als zwei Jahre (Anlage 6 FeV)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung - nicht älter als ein Jahr (Anlage 5 FeV)
- Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) ab dem 60. Lebensjahr
Der Antrag ist bei der zuständigen Wohnsitzgemeinde (z.B. im Rathaus) einzureichen.
Fahrerlaubnisse zur Fahrgastbeförderung sind nicht erforderlich für Krankenkraftwagen
- der Bundeswehr, Bundesgrenzschutz, Polizei
- des Katastrophenschutzes
- der Feuerwehr und der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste