Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung / Verlängerung

Wer ein Taxi, einen Mietwagen, einen Krankenkraftwagen oder einen Personenkraftwagen im öffentlichen Linienverkehr fahren möchte, bedarf einer zusätzlichen Erlaubnis der Fahrerlaubnisbehörde.

Voraussetzung für die Erteilung:

  • Meldebestätigung der zuständigen Stadt-/ bzw. Gemeindeverwaltung auf dem Antrag
  • Behördliches Führungszeugnis, zu beantragen bei der zuständigen Stadt-/ bzw. Gemeindeverwaltung
  • Besitz Kl. B seit mindestens 2 Jahren (bei Taxi, Mietwagen) und Vollendung des 21. Lebensjahres
  • Besitz Kl. B seit mindestens 1 Jahr (bei Krankenwagen) und Vollendung des 19. Lebensjahres
  • Bescheinigung über die augenärztliche Untersuchung - nicht älter als zwei Jahre (Anlage 6 FeV)
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung - nicht älter als ein Jahr (Anlage 5 FeV)
  • Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)
  • 1. Hilfe Kurs (nur bei Krankenwagen)
  • Fachkunde-Nachweis (bald erforderlich - nur bei Taxi)

Der Antrag ist bei der zuständigen Wohnsitzgemeinde (z.B. im Rathaus) einzureichen. Die Fahrerlaubnis wird für 5 Jahre erteilt.


Voraussetzung für die Verlängerung:

  • Meldebestätigung der zuständigen Stadt-/ bzw. Gemeindeverwaltung auf dem Antrag
  • Behördliches Führungszeugnis, zu beantragen bei der zuständigen Stadt-/ bzw. Gemeindeverwaltung
  • Bescheinigung über die augenärztliche Untersuchung - nicht älter als zwei Jahre (Anlage 6 FeV)
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung - nicht älter als ein Jahr (Anlage 5 FeV)
  • Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) ab dem 60. Lebensjahr

Der Antrag ist bei der zuständigen Wohnsitzgemeinde (z.B. im Rathaus) einzureichen.

Fahrerlaubnisse zur Fahrgastbeförderung sind nicht erforderlich für Krankenkraftwagen

  • der Bundeswehr, Bundesgrenzschutz, Polizei
  • des Katastrophenschutzes
  • der Feuerwehr und der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste