Fahrgastbeförderung beantragen/verlängern
Unser (e)Service für Sie
Wer ein Taxi, einen Mietwagen, einen Krankenkraftwagen oder einen Personenkraftwagen im öffentlichen Linienverkehr fahren möchte, bedarf einer zusätzlichen Erlaubnis der Fahrerlaubnisbehörde.
Einfach und schnell online beantragen über unseren (e)Service. Die Antragsformulare gibt es zum Download über den Link zu unserem (e)Service unter dem Punkt Formulare. Die Fahrerlaubnis wird für 5 Jahre erteilt.
Voraussetzung für die Erteilung:
- Behördliches erweitertes Führungszeugnis, zu beantragen bei der zuständigen Stadt-/ bzw. Gemeindeverwaltung
- Besitz Kl. B seit mindestens 2 Jahren und Vollendung des 21. Lebensjahres
- Bescheinigung über die augenärztliche Untersuchung - nicht älter als zwei Jahre (Anlage 6 FeV)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung - nicht älter als ein Jahr (Anlage 5 FeV)
- Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)
- 1. Hilfe Kurs (nur bei Krankenwagen)
- Fachkunde-Nachweis (bald erforderlich - nur bei Taxi, Mietwagen, gebündelter Bedarfsverkehr)
Voraussetzung für die Verlängerung:
- Kopie des bisherigen Fahrgastscheines
- Behördliches erweitertes Führungszeugnis, zu beantragen bei der zuständigen Stadt-/ bzw. Gemeindeverwaltung
- Bescheinigung über die augenärztliche Untersuchung - nicht älter als zwei Jahre (Anlage 6 FeV)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung - nicht älter als ein Jahr (Anlage 5 FeV)
- Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) ab dem 60. Lebensjahr
Fahrerlaubnisse zur Fahrgastbeförderung sind nicht erforderlich für Krankenkraftwagen
- der Bundeswehr, Bundesgrenzschutz, Polizei
- des Katastrophenschutzes
- der Feuerwehr und der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste