Internationaler Führerschein
Sie benötigen zur Antragstellung bei der Führerscheinstelle:
- Kopie des Reisepasses oder Personalausweises
Falls Sie sich vertreten lassen benötigen wir zusätzlich:
Vollmacht und Reisepass oder Personalausweis der bevollmächtigten Person - biometrisches Passfoto (35 x 45 mm)
- EU-Kartenführerschein
Bitte beachten Sie:
Aufgrund einer Gesetzesänderung seit 01.09.2002 ist für die Ausstellung eines internationalen Führerscheins ein EU-Kartenführerschein notwendig.
Wenn Sie also noch nicht im Besitz eines EU-Kartenführerscheins sind, müssen Sie diesen vor Ausstellung eines internationalen Führerscheins beantragen. Bitte bedenken Sie, dass mit einer Bearbeitungszeit von ca. vier Wochen zu rechnen ist.