
Führerschein umtauschen (Karte auf Karte)
Seit 2013 müssen Kartenführerscheine alle 15 Jahre erneuert werden. Führerscheine ausgestellt zwischen 2002 und 2004 müssen bis 19. Januar 2027 getauscht werden.
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Führerscheine ausgestellt zwischen 2002 und 2004 müssen bis 19. Januar 2027 getauscht werden
Der Pflichtumtausch bei Kartenführerscheinen, die vom 1. Januar 1999 bis 18.01.2013 ausgestellt wurden, wird nach dem Ausstellungsjahr gestaffelt:
Einzige Ausnahme: Wer vor 1953 geboren wurde, der muss seinen Führerschein – egal ob Papier- oder Scheckkartenführerschein und unabhängig vom Ausstellungsdatum – erst bis zum 19.1.2033 tauschen.
| Ausstellungsjahr (siehe Nr. 4a auf der Vorderseite des Führerscheins) | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
|---|---|
| 1999 - 2001 | 19.01.2026 |
| 2002 - 2004 | 19.01.2027 |
| 2005 - 2007 | 19.01.2028 |
| 2008 | 19.01.2029 |
| 2009 | 19.01.2030 |
| 2010 | 19.01.2031 |
| 2011 | 19.01.2032 |
| 2012 - 18.01.2013 | 19.01.2033 |
grün (Nr. 4a.) = Ausstellungsjahr
Unterlagen für den Umtausch (auch über die Gemeinde möglich):
- Antrag auf Umstellung des Kartenführerscheins mit Kontrollblatt
- aktuelles biom. Passbild (max. 1 Jahr alt) (35 x 45 mm)
- Führerscheinkopie und ein amtliche/s Ausweisdokument/e (Vorder- und Rückseite)
Bei Führerscheinen, die nicht von der Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes Roth ausgestellt wurden: eine Karteikartenabschrift, die Sie telefonisch bei der Behörde anfordern können, die Ihren Führerschein ausgestellt hat. Von dort soll die Karteikartenabschrift direkt an die Fahrerlaubnisbehörde in Roth geschickt werden
Wir melden uns bei Ihnen, sobald Ihr Führerschein zur Abholung bereit ist. Auf Wunsch kann der „alte“ Führerschein wieder mitgenommen werden, nachdem er entwertet wurde.
