
Führerschein umtauschen (Papier auf Karte)
Unser (e)Service für Sie
Für die letzten Papierführerscheine wurde es 2025 ernst: Stichtag für den Umtausch in die neue Scheckkarte war der 19.1.2025.
Einzige Ausnahme: Wer vor 1953 geboren wurde, der muss seinen Führerschein – egal ob Papier- oder Scheckkartenführerschein und unabhängig vom Ausstellungsdatum – erst bis zum 19.1.2033 tauschen.
Alte Klassen bleiben erhalten
Nach dem Umtausch stehen Sie nicht schlechter da als vorher: Mit der Umstellung Ihrer Fahrerlaubnisklassen alten Rechts (z.B. Klasse 2, 3, ehem. DDR-Klassen) werden im neuen Führerschein die Klassen bestätigt, die der bisherigen Fahrberechtigung entsprechen.
Die Klasse T wird erteilt, wenn ein Nachweis über einen land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb (bspw. Bescheid der Berufsgenossenschaft) vorgelegt wird. Mit einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 dürfen Kraftfahrzeuge bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht und Züge bis 12 t geführt werden (CE79).
Den Inhabern der alten Klasse 2 wird beim Umtausch die künftige Klasse CE erteilt. Ab dem 50. Lebensjahr ist jedoch eine medizinische und augenärztliche Verlängerung alle fünf Jahre nötig.
Welche Unterlagen brauche ich?
- aktuelles biom. Passbild (max. 1 Jahr alt) (35 x 45 mm)
- Kopie des bisherigen Führerscheins
Bei Führerscheinen, die nicht von der Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes Roth ausgestellt wurden: eine Karteikartenabschrift, die Sie telefonisch bei der Behörde anfordern können, die Ihren Führerschein ausgestellt hat. Von dort soll die Karteikartenabschrift direkt an die Fahrerlaubnisbehörde in Roth geschickt werden.
Der Antrag kann bei der zuständigen Gemeinde-/Stadtverwaltung oder bei der Führerscheinstelle gestellt werden.