Brandschutzdienststelle

Beschreibung

Nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetz (BayFWG) hat der Kreisbrandrat u.a. die Aufgabe das Landratsamt, die Gemeinden und die Feuerwehren in Fragen des Brandschutzes und des technischen Hilfsdienstes zu beraten und zu unterstützen.

Gerade in Sonderbauverordnungen wie u.a. der Versammlungsstättenverordnung, Verkaufsstättenverordnung und der Garagen- und Stellplatzverordnung ist die Brandschutzdienststelle maßgeblich beteiligt.

Die Brandschutzdienststelle des Landkreises Roth vertritt die Belange des abwehrenden Brandschutzes (Feuerwehr), insbesondere mit Stellungnahmen und Auskünften zu folgenden Bereichen:

  • Schadens- und Gefahrenabwehr- sowie Rettungsmaßnahmen
  • Löschwasserversorgung und Einrichtungen zur Löschwasserversorgung
  • Lage und Anordnung von Löschwasser-Rückhalteanlagen
  • Lagerung und Umgang mit ABC Gefahrstoffen
  • Zugänglichkeit der Grundstücke und baulichen Anlagen für die Feuerwehr sowie an Zufahrten, Durchfahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen
  • Sicherstellung der Flucht- und Rettungswege, aus Sichtweise der Feuerwehr sowie in deren Bezug die Schaffung notwendiger Anleiterstellen und deren bauliche Ausführung
  • Anlagen, Einrichtungen und Geräte für die Brandbekämpfung (wie Wandhydranten, Schlauchanschlussleitungen, Feuerlöschgeräte, Feuerlöschanlagen) und für den Rauch- und Wärmeabzug bei Bränden
  • Anlagen und Einrichtungen für die Brandmeldung (wie Brandmeldeanlagen/Brandwarnanlagen) und für die Alarmierung im Brandfall (Alarmierungseinrichtungen)
  • betriebliche Maßnahmen zur Brandverhütung und Brandbekämpfung sowie zur Rettung von Menschen und Tieren (Brandschutzordnung, Feuerschutzübungen)
  • Stellungnahmen zum abwehrenden Brand- und Gefahrenschutz im Rahmen von u.a. bauordnungs- und immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren
  • Stellungnahmen zum abwehrenden Brand- und Gefahrenschutz im Rahmen von Bauleitplanverfahren
  • Vertretung der Belange der Feuerwehr gegenüber Prüfsachverständigen für Brandschutz
  • Planung und Errichtung von BOS-Objektfunkanlagen und
  • Tagesalarmstärke – Hilfsfrist – Feuerwehrbedarfsplanung der Feuerwehren im Landkreis Roth.

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungsdauer, insbesondere auch bei bauordnungs- und immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren und der Vertretung der Belange der Feuerwehr gegenüber Prüfsachverständigen für Brandschutz, sehr stark von der Qualität der vorgelegten Unterlagen und der aktuell vorliegenden Anfragen abhängig ist. Die Bearbeitung kann nur in der Abfolge des Eingangs erfolgen. Daher kann vereinzelt von einer Bearbeitungsdauer von sechs bis acht Wochen ausgegangen werden. Eine Stellungnahme erfolgt in jedem Fall, von einer stillschweigenden Zustimmung ist nicht auszugehen.

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Merkblatt Feuerwehrplaene

Brandschutzdienststelle Landkreis Roth