Waffenrechtliche Erlaubnisse
Das Landratsamt Roth ist für die Erteilung folgender waffenrechtlicher Erlaubnisse zuständig:
- Waffenbesitzkarte (grün, gelb, rot)
- Europäischer Feuerwaffenpass
- Kleiner Waffenschein
- Waffenschein
- Ausnahmegenehmigung vom Alterserfordernis für Kinder und Jugendliche im Schießsport
- Erlaubnis zum Schießen außerhalb einer Schießstätte
- Betrieb einer Schießstätte
- Waffenhandelserlaubnis
- Waffenherstellungserlaubnis
- Munitionserwerbsscheine
Im Bereich der sprengstoffrechtlichen Erlaubnisse ist das Landratsamt Roth für eine Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz für folgende Fälle zuständig:
- Laden und Wiederladen von Patronenhülsen
- Vorderladerschießen
- Böllerschießen
Durch die Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz wird der Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen im nichtgewerblichen Bereich gestattet. Für die Erteilung der Erlaubnis ist die Vorlage eines Fachkundezeugnisses erforderlich. Dieses kann durch die Teilnahme an einem Lehrgang erworben werden, in welchem die Fachkunde zum Umgang mit der jeweiligen Art von explosionsgefährlichem Stoff erlernt wird. Um an einem derartigen Lehrgang teilnehmen zu können, ist die Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung sollte frühzeitig, spätestens vier Wochen vor Lehrgangsbeginn, formlos beim Landratsamt Roth beantragt werden.
Waffenrecht
Öffnungszeiten
- Montag und Dienstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 13:00-16:30 Uhr
- Mittwoch: 8:00 - 12:00 Uhr
- Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr
- Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
Anschrift
Weinbergweg 1
91154 Roth