Förderungen von Freizeit- und Erholungsmaßnahmen sowie Kleinrenovierungen

Antragsberechtigt sind alle dem Kreisjugendring Roth angeschlossenen Jugendgruppen sowie die öffentlich anerkannten Jugendorganisationen mit ihren Kinder- und Jugendgruppen und die Jugendwohlfahrtsverbände. Die Anträge sind möglichst zeitnah nach Abschluss der Maßnahme beim Kreisjugendring Roth einzureichen. Beizufügen sind die Ausschreibung der Maßnahme mit Programmschwerpunkten und eine Teilnehmerliste. Die Antragsformulare, Richtlinien sowie weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Kreisjugendrings.

Zuschüsse für Kleinrenovierungen und Freizeit- und Erholungsmaßnahmen sind ebenfalls direkt beim Kreisjugendring Roth zu beantragen.

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Kreisjugendring

Öffnungszeiten

  • Montag: 08:00 - 17:00 Uhr
  • Dienstag: 08:00 - 17:00 Uhr
  • Mittwoch: nur nach Vereinbarung
  • Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr
  • Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Anschrift

Weinbergweg 4
91154 Roth