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Fachstelle für Pflege- und Behinderten-
einrichtungen – Qualitätsentwicklung
9.8
und Aufsicht (FQA) – ehemals Heimaufsicht
Das Landratsamt Roth ist für den Vollzug des Pflegewohn- 145
qualitätsgesetzes zuständig.
Die Würde, Interessen und Bedürfnisse der Bewohnerin-
nen und Bewohner stehen im Mittelpunkt jeder Einrich-
tungsbegehung.
Ein weiterer Grundsatz ist die Selbstverantwortung sowie
die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner zu
wahren und zu fördern.
Auskünfte erteilt:
Landratsamt Roth – FQA
Internet: www.landratsamt-roth.de
E-Mail: heimaufsicht@landratsamt-roth.de KONTAKT
Telefon: 09171 81 12 11
09171 81 12 57
Adresse: Westring 36
91154 Roth