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Fachstelle für Pflege- und Behinderten-


          einrichtungen – Qualitätsentwicklung

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          und Aufsicht (FQA) – ehemals Heimaufsicht









          Das Landratsamt Roth ist für den Vollzug des Pflegewohn-                          145
          qualitätsgesetzes zuständig.
          Die Würde, Interessen und Bedürfnisse der Bewohnerin-
          nen und Bewohner stehen im Mittelpunkt jeder Einrich-
          tungsbegehung.
          Ein weiterer Grundsatz ist die Selbstverantwortung sowie
          die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner zu

          wahren und zu fördern.


          Auskünfte erteilt:


           Landratsamt Roth – FQA
           Internet: www.landratsamt-roth.de
           E-Mail: heimaufsicht@landratsamt-roth.de                                KONTAKT
                           Telefon: 09171 81 12 11
                                    09171 81 12 57

                           Adresse: Westring 36
                                    91154 Roth
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