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Senioren- und Pflegeheime





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   140             Im Pflegeheim werden Personen versorgt und betreut,
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                   für die ein Verbleib in der eigenen Wohnung nicht mehr
                   möglich oder ausreichend ist. Hier kümmern sich rund
                   um die Uhr Pflegekräfte um die Bewohnerinnen und
                   Bewohner.


                   Betroffene oder Angehörige sollten sich frühzeitig um
                   einen Platz bemühen, da dann noch Zeit besteht sich

                   gründlich über das zukünftige Zuhause zu informieren
                   und verschiedene Einrichtungen zu vergleichen. Alle
                   Angelegenheiten, die für die Hilfebedürftigen wichtig
                   sind, sollten in einem Gespräch mit Heimleitung, Pflege-
                   und Betreuungskräften offen angesprochen und geklärt
                   werden.



                   Vor einem Umzug in ein Pflegeheim schließen die zukünf-
                   tigen Bewohnerinnen und Bewohner bzw. deren Betreue-
                   rinnen und Betreuer mit dem Träger der Einrichtung einen
                   Heimvertrag ab. In ihm werden die von der Einrichtung
                   zu erbringenden Leistungen, die dafür entstehenden Kos-
                   ten, Kündigungsfristen, Rechte des Heimbewohners sowie
                   weitere wichtige Einzelheiten vereinbart.


                   Wenn das Einkommen und die Leistungen aus der Pflege-

                   versicherung zur Deckung der Heimkosten nicht ausreichen
                   und kein Vermögen im Sinne des Sozialgesetzbuches XII





       ZUM INHALTSVERZEICHNIS
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