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Senioren- und Pflegeheime
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140 Im Pflegeheim werden Personen versorgt und betreut,
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für die ein Verbleib in der eigenen Wohnung nicht mehr
möglich oder ausreichend ist. Hier kümmern sich rund
um die Uhr Pflegekräfte um die Bewohnerinnen und
Bewohner.
Betroffene oder Angehörige sollten sich frühzeitig um
einen Platz bemühen, da dann noch Zeit besteht sich
gründlich über das zukünftige Zuhause zu informieren
und verschiedene Einrichtungen zu vergleichen. Alle
Angelegenheiten, die für die Hilfebedürftigen wichtig
sind, sollten in einem Gespräch mit Heimleitung, Pflege-
und Betreuungskräften offen angesprochen und geklärt
werden.
Vor einem Umzug in ein Pflegeheim schließen die zukünf-
tigen Bewohnerinnen und Bewohner bzw. deren Betreue-
rinnen und Betreuer mit dem Träger der Einrichtung einen
Heimvertrag ab. In ihm werden die von der Einrichtung
zu erbringenden Leistungen, die dafür entstehenden Kos-
ten, Kündigungsfristen, Rechte des Heimbewohners sowie
weitere wichtige Einzelheiten vereinbart.
Wenn das Einkommen und die Leistungen aus der Pflege-
versicherung zur Deckung der Heimkosten nicht ausreichen
und kein Vermögen im Sinne des Sozialgesetzbuches XII
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