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Mobil ohne Auto

                   Öffentlicher Personennahverkehr,


                   Bedarfsverkehr und Bürgerbusse
    2.7








    18             Um im Alter auch ohne Auto mobil zu sein, gibt es im
                   Landkreis Roth ein breites Angebot an öffentlichen Ver-
                   kehrsmitteln, zum Beispiel Züge, S-Bahnen und Linienbus-
                   se. Abgerundet wird das Angebot durch Anrufsammelta-
                   xen und Rufbusse, dem sogenannten Bedarfsverkehr.


                   Wie funktioniert ein Bedarfsverkehr?



                   Der Rufbus (RBu) sowie das Anrufsammeltaxi (AST) fahren –
                   im Unterschied zu einem „normalen“ Linienbus – bei Bedarf.
                   Sie haben zwar einen festen Fahrplan, kommen aber nur,
                   wenn man sich mindestens 60 Minuten vor der jeweiligen
                   Abfahrtszeit telefonisch anmeldet. Der Rufbus holt Sie
                   von der vereinbarten Haltestelle ab und bringt Sie auf
                   kürzestem Weg zur Zielhaltestelle. Das Anrufsammeltaxi

                   fährt Sie am Zielort sogar bis vor die Haustür.


                   Da es sich um einen öffentlichen Verkehr und keine Taxi-
                   fahrt handelt, kann es sein, dass unterwegs weitere Fahr-
                   gäste zusteigen. Die genauen Abfahrtszeiten teilt Ihnen
                   die Zentrale des Verkehrsunternehmens mit. Fahrpläne
                   erhalten Sie im Landratsamt Roth und bei der jeweiligen
                   Gemeindeverwaltung.



                   Die Fahrkarte (VGN Einzelfahrkarte) erhalten Sie direkt
                   beim Fahrer. Der Tarif ist der gleiche wie im Linienbus.





       ZUM INHALTSVERZEICHNIS
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