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Mobil ohne Auto
Öffentlicher Personennahverkehr,
Bedarfsverkehr und Bürgerbusse
2.7
18 Um im Alter auch ohne Auto mobil zu sein, gibt es im
Landkreis Roth ein breites Angebot an öffentlichen Ver-
kehrsmitteln, zum Beispiel Züge, S-Bahnen und Linienbus-
se. Abgerundet wird das Angebot durch Anrufsammelta-
xen und Rufbusse, dem sogenannten Bedarfsverkehr.
Wie funktioniert ein Bedarfsverkehr?
Der Rufbus (RBu) sowie das Anrufsammeltaxi (AST) fahren –
im Unterschied zu einem „normalen“ Linienbus – bei Bedarf.
Sie haben zwar einen festen Fahrplan, kommen aber nur,
wenn man sich mindestens 60 Minuten vor der jeweiligen
Abfahrtszeit telefonisch anmeldet. Der Rufbus holt Sie
von der vereinbarten Haltestelle ab und bringt Sie auf
kürzestem Weg zur Zielhaltestelle. Das Anrufsammeltaxi
fährt Sie am Zielort sogar bis vor die Haustür.
Da es sich um einen öffentlichen Verkehr und keine Taxi-
fahrt handelt, kann es sein, dass unterwegs weitere Fahr-
gäste zusteigen. Die genauen Abfahrtszeiten teilt Ihnen
die Zentrale des Verkehrsunternehmens mit. Fahrpläne
erhalten Sie im Landratsamt Roth und bei der jeweiligen
Gemeindeverwaltung.
Die Fahrkarte (VGN Einzelfahrkarte) erhalten Sie direkt
beim Fahrer. Der Tarif ist der gleiche wie im Linienbus.
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