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Die SAPV-Leistung kann vom Hausarzt, Facharzt oder bei                            51
          Entlassung aus dem Krankenhaus verordnet werden. Die
          Kostenübernahme wird bei der Krankenkasse beantragt,
          jeder gesetzlich Versicherte hat Anspruch auf die Leistun-
          gen der spezialisierten, ambulanten Palliativversorgung.



           SAPV Südfranken eG
           Internet: www.sapv-suedfranken.de
           E-Mail: info@sapv-suedfranken.de                                        KONTAKT
                           Telefon: 09144 92 77 810

                          Adresse: Nordring 2
                                    91785 Pleinfeld

                       Bürozeiten: Montag - Freitag: 8:00 -14:00 Uhr
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