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Die SAPV-Leistung kann vom Hausarzt, Facharzt oder bei 51
Entlassung aus dem Krankenhaus verordnet werden. Die
Kostenübernahme wird bei der Krankenkasse beantragt,
jeder gesetzlich Versicherte hat Anspruch auf die Leistun-
gen der spezialisierten, ambulanten Palliativversorgung.
SAPV Südfranken eG
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